Neue GOT ab 22. November 2022

Neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

– Damit Ihr Tier in guten Händen bleibt –

 

In den letzten 23 Jahren hat sich auch im tierärztlichen Bereich sehr viel getan. Die Gebührenordnung, nach der die Leistungen der Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland bisher vergütet werden, stammt allerdings noch aus dem Jahr 1999. Am 22. November tritt nun die vom Gesetzgeber festgelegte neue GOT in Kraft.

 

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenverordnung für Tierärzte?

Diese gesetzliche Regelung sorgt für Transparenz. Und schützt Tierhalterinnen und Tierhalter vor Übervorteilung – zwischen Tierarztpraxen soll kein Wettbewerb über den Preis stattfinden, was am meisten zählen soll, sind Können, Leistung und deren Qualität. Genau dafür ist eine angemessene gesetzliche Vergütung so wichtig. Das Geld fließt in Fortbildungen des tierärztlichen Fachpersonals; die Anschaffung und Instandhaltung modernster Untersuchungsgeräte und Anwendung modernster Untersuchungsverfahren; die Gewährleistung der kurativen tierärztlichen Tätigkeit, tierärztlicher Notdienste und flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung. Und natürlich auch in die angemessene Bezahlung all der tierärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die quasi tagtäglich mit viel Herzblut und vollem Einsatz ihr Bestes für’s Tier geben.

 

Die (tatsächlich überfällige) jetzige Anpassung der Gebühren mag einigen vielleicht als – zu – hoch erscheinen. Das ist nicht völlig unverständlich. Doch sollte man dabei bitte auch bedenken:

 

– Die Anpassung der Gebühren erfolgt nicht „ins Blaue hinein“. Grundlage hierfür ist eine wissenschaftlich fundierte Studie, die 2020 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegeben wurde. Einige der modernen tiermedizinischen Verfahren finden sich daraufhin jetzt zum ersten Mal überhaupt in der Gebührenordnung wieder.

– Die Höhe dieser ersten Anpassung seit über 20 Jahren entspricht nicht einmal dem Inflationsausgleich.

– Die Ansprüche und Anforderungen an Tierärzte sind immer anspruchsvoller geworden, ihre Verantwortung immer größer.

– Die Anpassung ist unumgänglich, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Denn nur so ist eine flächendeckende tierärztliche Versorgung überhaupt möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

Neue Kraft in der Buchhaltung

Die Nächte im Büro haben ein Ende!

 

Nachdem Dagmar Bauer jahrelang unsere Sachbearbeiterin im Steuerbüro war, ist sie nun fest bei uns angestellt.

Herzlich willkommen – wir freuen uns sehr, dass du jetzt zu uns gehörst!

Neue Auszubildende

Ein herzliches Willkommen an unsere neuen Auszubildenden Elenore Retzmann und Milena Weber! Wir wünschen euch

viel Freude und Erfolg in der Ausbildung. Ihr passt perfekt in unser Team!

Wegen Fortbildung geschlossen

Wegen Fortbildung bleibt die Praxis vom 07. bis einschließlich 10. Juli 2022 geschlossen.

In dringenden Notfällen können Sie Sich an die umliegenden Kliniken wenden oder ab Freitag 18 Uhr an den Tierärztlichen Notdienstkreis RheinAhrEifel (0180-5440000).

Großtiere werden an allen Tagen von den Tierärzten Kelberg (02692-931450) versorgt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Neues Tierarzneimittelgesetz

Neues Tierarzneimittelgesetz

 

Seit dem am 28.01.2022 das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft getreten ist, kommt es immer wieder zu Fragen und Verwunderung bis Unverständnis und Unmut über das Prozedere bei der Abgabe von Medikamenten. Deshalb möchten wir die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes (und ihren Sinn) einmal aufzeigen:

 

  • Tierärzte dürfen aufgrund ihres sogenannten Dispensierrechts Tierarzneimittel (und in bestimmten Fällen auch Humanarzneimittel) an Tierhalter abgeben – aber nur und ausschließlich nach einer tierärztlichen Untersuchung mit entsprechender Diagnose.

 

  • Medikamente dürfen nur für das aktuell untersuchte Tier und den aktuellen Behandlungsfall abgegeben werden –  eine Abgabe von Medikamenten ohne vorherige Untersuchung ist ausdrücklich verboten, und somit nicht möglich.

 

Genau wie die Humanmedizin ist heute auch die Tiermedizin so komplex und differenziert wie nie. Das bringt für uns Tierärzte mehr Behandlungsmöglichkeiten mit sich – und auch mehr Verantwortung. Und genauso wie Ihr Hausarzt Ihnen „einfach ins Blaue hinein“ ein Medikament verordnen darf (und würde), dürfen und tun wir das für Ihr Tier.

 

Wir verstehen, dass Tierhaltern diese Vorschriften mitunter unnötig umständlich und aufwendig erscheinen mögen, und manchen auch wie reine Geldmacherei vorkommen – sie sind aber tatsächlich zum Besten des Tieres. Und genau darum geht es, Ihnen wie uns. Deshalb, auch im Namen Ihres Tieres, ein großes Dankeschön für Ihr Verständnis! 🫶🏻

 

Weitere, besonders auch für Tierhalter wichtige Eckpunkte des aktuell gültigen TAMG

Kategorien bei Tierarzneimitteln

  • Die aus der Humanmedizin bekannte und bestehende Unterteilung von Arzneimitteln in die Kategorien „verschreibungspflichtig“, „apothekenpflichtig“ und „freiverkäuflich“ gilt genau so (auch schon vor dem TAMG) für Arzneimittel in der Veterinärmedizin. (Art. 34 VO (EU) 2019/6; § 40 TAMG)

 

Versand von Tierarzneimitteln

  • Der Versand von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das bedeutet auch, dass Tierärzte ihren Kunden keine Medikamente zuschicken dürfen.

 

Einlösen von Rezepten eines anderen Tierarztes

  • Ebenfalls dürfen Tierärzte Tierhaltern keine Medikamente aufgrund eines Rezepts eines anderen Tierarztes geben. (Hierfür ist eine eigene Untersuchung mit eigener Diagnose und daraus resultierender Verschreibung eines Medikaments (oder auch mehrerer) nötig.)

 

Kauf von Tierarzneimitteln im Internet

  • Der Handel mit apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln über das Internet ist gemäß Artikel 104 der VO (EU) 2019/6 erlaubt. Dabei dürfen aber nur registrierte Einzelhändler nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel im Internet anbieten. Zum Wohl des Tieres und im eigenen Interesse sollte man solche Medikamente nur bei zugelassenen und registrierten Einzelhändlern kaufen und auf deren Webseiten auf das Vorhandensein des EU-Sicherheitslogos achten. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass es sich um gefälschte Präparate handelt

 

Anwenden von ausländischen Tierarzneimitteln

Tierarzneimittel, die keine Zulassung in Deutschland haben, dürfen von Tierhaltern nur angewendet werden, wenn sie im sog. Therapienotstand von dem behandelnden Tierarzt verschrieben oder abgegeben wurden. Die Anwendung muss dabei nach der vom Tierarzt ausgehändigten Behandlungsanweisung erfolgen.

(§ 50 Abs. 1 und 2 TAMG)

 

 

(Weitere Eckpunkte des TAMG, das für Tiermediziner wie für Tierhalter gilt, finden Sie „hier“)

Kastrationswochen 2022

KASTRATIONSWOCHEN
Vom 17. – 29.01.2022 finden die alljährlichen Kastrationswochen für Katzen statt. Eine einmalige Gelegenheit, seine Katze zu einem verbilligten Preis kastrieren zu lassen.
Termine werden telefonisch über die Praxis vergeben.
Wir freuen uns über Ihren Anruf!

Focus Top Tierarztpraxis 2022

Ganz überraschend hat uns vor ein paar Tagen diese Auszeichnung erreicht. Vielen Dank an unsere tollen Kunden für die super Bewertung – wir haben uns sehr gefreut!

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Tierärztin Lea Louisa Steinle

Endlich ist es soweit! 

 

Unsere liebe Lea hat Anfang des Jahres erfolgreich ihr Studium der Veterinärmedizin an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig abgeschlossen. Unsere herzlichsten Glückwünsche – wir freuen uns wahnsinnig mit dir!! Ab September wird sich Lea Louisa Steinle nun als Tierärztin um Sie und Ihre Tiere kümmern.

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Abschlussprüfung Lisa Sophie Nagel

Unserer Auszubildenden Lisa Sophie Nagel gratulieren wir von Herzen zu ihrer hervorragend bestandenen Abschlussprüfung zur TMFA. Wir sind sehr stolz auf sie und freuen uns um so mehr, dass sie uns weiterhin als Teammitglied erhalten bleibt!

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Personelle Verstärkung

 – personelle Verstärkung –
Seit Mai wird unser Team von der Tierärztin Annkathrin Feuser verstärkt. Nach dem Studium in Berlin zog es sie mit Ihrer Familie zurück in die Eifel.
Herzlich Willkommen – wir freuen uns sehr, dass du ein Teil unseres Teams geworden bist!

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